Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Strafsachen, die für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt werden. Sie kommen bei den Strafkammern und Jugendkammern der Landgerichte sowie bei den Schöffengerichten bzw. Jugendschöffengerichten der Amtsgerichte zum Einsatz.
Die Wahlen für die nächste Amtsperiode vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 werden im Laufe des Jahres 2023 stattfinden.
Die Schöffinnen und Schöffen werden auf Vorschlag der Gemeinden bzw. der Jugendhilfeausschüsse bei den Jugendämtern von einem Wahlausschuss gewählt.
Bürgerinnen und Bürger, die sich für ein Schöffenamt interessieren, können sich mit dem Bewerbungsformular auf dieser Seite bis spätestens 31.03.2023 bei ihrer Wohnsitzgemeinde (Achslach, Gotteszell, Ruhmannsfelden, Zachenberg) bewerben.
Interessenten für das Jugendschöffenamt wenden sich bitte an das Jugendamt am Landratsamt Regen.
Nähere Informationen über die Grundlagen des Schöffenamtes, das Strafrecht und den Gang des Strafverfahrens können der Broschüre "Das Schöffenamt in Bayern" sowie dem Merkblatt für Schöffen entnommen werden.
Bekanntmachung, Aufforderung (bitte e Bekanntmachungen einfügen)
Bewerbungsformular
Das Schöffenamt in Bayern - Information des Bayerischen Staatsministerium der Justiz
https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/
Information zur Bewerbung als Jugendschöffe, Jugendamt am Landratsamt Regen
Jugendschöffenwahl 2023 - Landkreis Regen (landkreis-regen.de)